Berufsbild Podologie

Der Begriff Podologie stammt aus dem griechischen podos und logos und bedeutet „Lehre des Fußes“. Heute steht er für die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Die Maßnahmen, die in der Podologie durchgeführt werden sind vielfältig und stehen in Zusammenhang mit der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie (Erkrankungen der Haut), Chirurgie sowie der Orthopädie. Sie basieren auf präventiven, kurativen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen rund um den Fuß.

Content Fachwissen

Entspannen Sie sich und legen Sie
Ihre Füße in unsere Hände

Praxis Hygiene

Medizinischer Fachberuf

In der Praxis von Busse & Partner sind zurzeit zweiPodologinnen angestellt. Die Praxis hat die Genehmigung für alle Kassen und somit können Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang einzige Gruppe von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine Heilmittelverordnung zur podologischen Therapie vom Arzt erhalten, so dass die Behandlung direkt mit den Kassen abgerechnet werden kann.

Seit 2022 haben beide Podologinnen die Zusatzausbildung zum Sektoralen Heilpraktiker für den Fachbereich Podologie.

Podologengesetz

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ gesetzlich geschützt, was bedeutet, dass sie nur mit behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung verwendet werden darf. Vor Inkrafttreten des Podologengesetzes konnten sich praktizierende Fußpflegerinnen und Fußpfleger in der Übergangszeit von 2002 bis 2006 mit einer Ergänzungsprüfung im Sinne einer Besitzstandswahrung zum Podologen qualifizieren.

Podologen Gesetz Neu
Podologie Anwendung

Die Aufgaben des Gesundheitswesens sind sehr klar definiert. Durch spezifische Berufsgesetze sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen werden Qualitätsstandards festgelegt und von den staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen sichergestellt. So regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen.

Mit dem Gesetz über den Beruf der Podologin/des Podologen, das am 2. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Berufsbild des medizinischen Fußpflegers bundeseinheitlich geregelt. Das Ziel, diese umfassende und vom Niveau deutlich angehobene Qualifikation von den bisherigen, nicht geregelten Fußpflegeausbildungen abzugrenzen, ist erreicht.

Die Kassenzulassung als Alleinstellungsmerkmal macht den Podologen zu einem festen Bestandteil unseres Gesundheitswesens und zeigt, dass auch die Krankenkassen die Wichtigkeit dieses Berufes für die Versorgung von Diabetikern anerkannt haben.

Podologin

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